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Master of Defensive Arts (firearms) - M.D.A
Der
Als erster staatlich anerkannter Lehrgangsträger bieten wir seit 2018 die Schulung zum anerkannten Schießausbilder/Lehrer für den nichtbehördlichen Markt an und steht inzwischen für höchste Qualitätsstandards in der Branche.
Die Qualifikation als professioneller Schießausbilder (Master of defensive arts M.D.A.) kann für den zivilen Anwendungsbereich und den Bereich des defensive shooting im Rahmen einer 1 jährigen, modularen Schulung erworben werden. Sie gliedert sich grundlegend in 5 Module, von denen die Module I- IV als Vorbereitungsmodule innerhalb von maximal 2 Jahren absolviert werden müssen. Nach Abschluss der 4 Vorbereitungsmodule erfolgt die Zulassung zum Modul V, welches alle Prüfungen enthält. Die Schulungen gliedern sich in Online- Schulungen, Präsenzschulungen und Selbststudienphasen, jeweils begleitet von theoretischen und praktischen Zwischenprüfungen. In Allen Phasen stehen wir dir als Mentor hilfreich zur Seite!
Die Ausbildung setzt gute Fertigkeiten im Umgang mit den gängigen Schusswaffen voraus und richtet sich ausdrücklich an fortgeschrittene Anwender.
Im Rahmen der Vorbereitung auf den Lehrgang kann ein zusätzliches Vorbereitungspaket auf Anfrage gebucht werden. Dies beinhaltet diverse Übungen und Hinweise zur gezielten Vorbereitung auf die geforderten Leistungen in den Bereichen Waffenrecht, Waffentechnik, körperliche Leistungsfähigkeit und Schießtechniken. Das Vorbereitungspaket ist ausschließlich für Kursteilnehmer/innen buchbar.
Übungen und H
Für Beamte auf Zeit und Zeitsoldaten ist die Schulung förderfähig nach dem jeweiligen Versorgungsgesetz (z.B. Soldatenversorgungesgesetz §5). Die Kursgebühren umfassen Ausbildung. Dozenten, Lernmaterial, Standgebühren und Prüfungsgebühren. Nicht enthalten sind Munition, Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzungen:
- mind. 21 Jahre
- gültige Waffenbesitzkarte /Jagdschein
- mind. eigene Kurzwaffe und Selbstladebüchse
- gute bis sehr gute Grundfertigkeiten im Umgang mit Kurz- und Langwaffen
- Bescheinigung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von der zuständigen Waffenbehörde (nicht älter als 2 Monate bei Schulungsbeginn)
- Bedürfniswerweiterung für zu nutzende Schusswaffen
- physische und psychische Belastbarkeit


